Die Daseinsberechtigung und das Engagement von Neauvia beruhen auf 3 Grundpfeilern: Wissenschaft, Disruption und Lifestyle. Neauvia hat sich zum Ziel gesetzt, einen disruptiven Ansatz und Lösungen für den Ästhetik-Markt anzubieten, die stets durch wissenschaftliche und klinische Daten gestützt werden, und eine ikonische Marke zu entwickeln, die die Verbraucher anspricht.
Neauvia-Filler basieren auf einer einzigartigen SMART CROSSLINKING TECHNOLOGY – SXT – mit PEG als Vernetzungsmittel, das NEAUVIA PEG-HA Gelen einzigartige Eigenschaften und ein Sicherheitsprofil verleiht.
Dank der spezifischen Eigenschaften des PEG-HA-Gels und im Einklang mit einer einzigartigen ganzheitlichen Vision der Ästhetik untersuchte die Forschung und Entwicklung von NEAUVIA kombinierte Anti-Aging-Therapien, einschließlich medizinischer Geräte, energiebasierter Geräte und Cosmeceuticals. Durch synergistische Protokolle zeigt der NEAUVIA ADVANCED HOLISTIC APPROACH heute verstärkte Verjüngungsergebnisse für Patienten weltweit.
Auf dieser Plattform finden Sie alle wissenschaftlichen Online-Schulungen von NEAUVIA und die exklusive Prime Time Talk-Show. Sie haben auch die Möglichkeit, über die Rubrik KONTAKT mit NEAUVIA-Experten zu chatten.
*Diese Medizinprodukte der Klasse III sind regulierte Gesundheitsprodukte, die gemäß dieser Verordnung die CE-Kennzeichnung tragen. Hersteller: MATEX LAB SPA, 2 via Carlo Urbani Brindisi, Italien. Bitte lesen Sie die Anweisungen in den Packungsbeilagen sorgfältig durch. Die Verwendung dieser Produkte erfordert die Unterstützung durch eine medizinische Fachkraft.
**Diese Klasse: IIb für Sectum, IIa für Zaffiro, IIb für Plasma IQ, Medizinprodukte sind regulierte Gesundheitsprodukte, die im Rahmen dieser Verordnung die CE-Kennzeichnung tragen. Hersteller: B&K, Domaniewska 37, Warschau, Polen. Bitte lesen Sie die Anweisungen in den Packungsbeilagen sorgfältig durch. Die Verwendung dieser Produkte erfordert die Unterstützung durch eine medizinische Fachkraft.
***Neauvia Cosmeceuticals sind kosmetische Produkte gemäß der Verordnung 1223/2009